Kurzer Prozess mit dem bisherigen Eheverständnis

Heute hat der Deutsche Bundestag mehrheitlich die Veränderung des bisherigen zivilrechtlichen Eheverständnisses beschlossen. Die angesetzte Zeit zur Debatte war kürzer als eine Folge Tatort, danach sprach sich eine parteiübergreifende Mehrheit der Abgeordneten für die so genannte „Ehe für Alle“ aus. Ein Drittel der Abgeordneten votierte dagegen.
Ein Ziel der vom Bundesrat erarbeiteten Gesetzesvorlage war die Beseitigung „symbolischer Diskriminierung“. Das meint: Wenn Homosexuelle nicht genauso heiraten können wie Heterosexuelle, dann stellt das eine Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung dar.
Die bisherige „eingetragene Lebenspartnerschaft“ war wohl nur für wenige Schwule und Lesben hilfreich auf ihrem langen, steinigen Kampf gegen Diskriminierung. So verzeichnete das Statistische Bundesamt im Mai 2011, zehn Jahre nach Einführung  des entsprechenden Gesetzes, gerade einmal 34.000 eingetragene Lebenspartnerschaften – das entspricht 0,08% der Bevölkerung. Gibt es tatsächlich nur so wenige homosexuell empfindende Menschen in Deutschland? Blieb die „eingetragene Lebenspartnerschaft“ eine bürokratische Krücke, die eher Stigmatisierung auf- als Diskriminierung abgebaut hat? Oder geht es beim Kampf gegen Diskriminierung am Ende vor allem darum, dass man all das darf, was andere auch dürfen – egal ob man es auch wirklich will?
Man wird sehen, in welchem Maß die „Ehe für Alle“ nun tatsächlich auch von allen in Anspruch genommen wird. Der Praxiszustand der klassischen Ehe gibt ehrlicherweise wenig Grund zum Optimismus: In 20% der Familien tragen Alleinerziehende die Erziehungslast, auf zehn Eheschließungen kommen vier Scheidungen, und jedes dritte Kind kommt in Deutschland unehelich zur Welt.
Für viele Politiker ist die „Ehe für Alle“ ein wichtiges Signal im Kampf gegen die Diskriminierung von Homosexuellen. Der Preis dafür ist hoch: Denn neben einem unwürdigen parteitaktischen Verfahren und den verfassungsrechtlichen Bedenken geht dieses Signal einher mit der Veränderung des bisherigen Begriffs von Ehe.„Die Ehe für Alle nimmt der klassischen Ehe doch nichts weg“, war im Vorfeld der heutigen Entscheidung immer wieder zu hören. Doch, sie nimmt ihr etwas weg – die Rückbindung an ihren Ursprung.
Denn nicht Politik hat die „Ehe“ definiert, und auch nicht die Kirchen, von denen der Staat den Ehebegriff im 18. und 19. Jahrhundert übernommen hat . Bei allen Schwächen in der Praxis und durch alle Jahrhunderte hindurch blieb die Ehe ein Ideal: „Ein Mann, eine Frau, ein Leben lang“. Ein Ideal, das in der Erschaffung des Menschen in den ersten Seiten der Bibel genauso verankert ist wie in dem, was Jesus über Männer und Frauen lehrte. Als Christ sage ich: Die Ehe ist Gottes richtungsweisende Idee für das Zusammenleben von Menschen. Bisher lag dieses christliche Ideal und die staatliche Vorstellung von Ehe einigermaßen deckungsgleich übereinander.  Diese Zeit ist heute zu Ende gegangen, vielleicht war es auch nur eine Frage der Zeit in unserer zunehmend postchristlichen Gesellschaft.
Zwischen Konfetti auf der einen und Entrüstung auf der anderen Seite scheint mir daher heute am ehesten Nachdenklichkeit angesagt. Haben wir als Gesellschaft wirklich begriffen, was wir da mehrheitlich gewollt haben und was heute im Deutschen Bundestag in ein Gesetz gegossen wurde? Und: Wie können Christen neu und glaubwürdig vorleben, wie Gott sich Ehe ursprünglich gedacht hat, wenn es sowohl an der erodierenden Ehepraxis als auch an der Gesetzgebung zunehmend weniger ablesbar ist?

0 Antwort
  1. Marianne Scholl

    Sind uns Christen eigentlich die Homosexuellen so egal, dass wir sie nicht öffentlich mit nachfolgendem Bibeltext warnen und ihnen dadurch eine Gelegenheit geben sich für ein Gott wohlgefälliges Leben zu entscheiden und der Strafe Gottes, die in diesem Text beschrieben ist, zu entgehen.
    Wollen wir, nur weil wir zu feige sind, dieses Gotteswort und dadurch eine Gelegenheit sein Leben zu überdenken, den Homosexuellen vorenthalten ?????
    Wollen wir wirklich mit diesem Versäumnis einst vor Gott stehen ?????
    Ich habe begonnen diesen Text zu verbreiten.
    Wir Kinder Gottes sollen mutig sein und bereit sein, wenn nötig, auch unser Leben für die Verbreitung des Wortes Gottes zu riskieren.
    Es gilt auch bei dem Thema Homosexualität.
    Liebe deinen Nächsten wie dich selbst.
    Wir wollten doch auch vor einer Gefahr gewarnt werden.
    Aussage der Bibel, Gottes Wort, zur Homosexualität und damit auch zur „Homo-Ehe“
    Römer 1 Vers 16-32
    Gottes Botschaft hat große Kraft
    16 Ich schäme mich nicht für die rettende Botschaft. Denn sie ist eine Kraft Gottes, die alle befreit, die darauf vertrauen; zuerst die Juden, aber auch alle anderen Menschen.
    17 Durch sie zeigt Gott, wie er ist: Er sorgt dafür, dass unsere Schuld gesühnt wird und wir mit ihm Gemeinschaft haben können. Dies geschieht, wenn wir uns allein auf das verlassen, was Gott für uns getan hat. So heißt es schon in der Heiligen Schrift: »Nur der wird Gottes Anerkennung finden und leben, der ihm vertraut.«1
    [gekürzt]

    1. pixelpastor

      Liebe Marianne Scholl,
      ich weiß nicht, wie es mit „uns Christen“ aussieht – mir persönlich sind Homosexuelle genauso viel oder wenig egal wie Nicht-Homosexuelle. Ich glaube, ich verstehe Ihr geistliches Anliegen hinter Ihrer Vorgehensweise, finde es aber nicht sachgemäß, Römer 1 als „Warnschreiben an die Homosexuellen“ einzusetzen. Paulus schreibt dort über die allgemeine Gefallenheit der Schöpfung und zählt die praktizierte Homosexualität in der ihn umgebenden römisch-griechischen Kultur als eines von vielen Symptomen dafür auf.
      Es steht ihnen selbstverständlich frei, den Bibeltext dennoch weiter zu verbreiten, – nur suchen Sie sich für das Posten seitenlanger Bibelpassagen bitte dafür geeignete Plattformen oder starten Sie einfach Ihren eigenen Blog. Die Kommentarfunktion hier soll dazu dienen, sich mit den Aussagen in meinem Blog (gerne auch kritisch) auszeinander zu setzen. Deshalb habe ich Ihren Kommentar gekürzt.

  2. Martin Frick

    „Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
    … hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“ Diese Ebene der Verantwortung gegenüber Gott verlassen wir zusehends, mit dem häufig gebrauchten Argument, dass niemand diskriminiert werden darf. Hierbei wird jede Ungleichbehandlung mit dem negativ besetzten Begriff Diskriminierung gleichgesetzt. Je öfter das Argument dann wiederholt wird, um so mehr setzt es sich fest und wird nicht mehr hinterfragt. Hier liegt meines Erachtens die Gefahr. Das Grundgesetz erlaubt Ungleichbehandlung, da nur wesentlich Gleiches auch gleich behandelt werden muss. Vielen Dank , lieber Jörg Dechert, für ihre Analyse der Geschehnisse. Deutschland und Europa brauchen unser Gebet.

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