Das deutschen Grundgesetz erlaubt dem Bundestag ein so genanntes „Misstrauensvotum“: Das Parlament kann darüber abstimmen, den amtierenden Bundeskanzler – oder die Bundeskanzlerin – durch einen neuen Regierungschef zu ersetzen.
Das ist bisher erst zwei Mal passiert:1972 scheiterte ein Misstrauensvotum gegen Bundeskanzler Willy Brandt an nur zwei fehlenden Stimmen, 1982 war ein Misstrauensvotum gegen Helmut Schmidt erfolgreich, und Helmut Kohl wurde zum Bundeskanzler gewählt. Das waren dramatische Stunden. Ich finde es gut, dass es das Misstrauensvotum gibt – und dass es im Bundestag eher die Ausnahme bleibt.
Es gibt es noch eine andere Art von Misstrauensvotum, die vielleicht sogar häufiger die Regel ist als die Ausnahme. Nicht im Bundestag, sondern in meinem Leben. Genauer gesagt: In meinem Glaubensleben: Ich gerate in widrige äußere Umstände oder sehe mich feindseligem Widerspruch gegenüber, und ich fühle mich geschlagen, ja, zer-schlagen. Und so frage ich mich: Meint Gott es wirklich gut mit mir? Kann ich ihm wirklich weiter vertrauen? Will ich ihm weiter vertrauen? – Wie geht es Ihnen damit – haben Sie Gott schon mal das Vertrauen entzogen?
David ist mal in so einer Situation gewesen, der israelische König aus dem Alten Testament. Er schreibt darüber in Psalm 141. Und liefert gleich die Blaupause mit für eine Entscheidung, die das Gegenteil eines Misstrauensvotums ist: Ein Vertrauensvotum für Gott. Das klingt dann so – Vers 8:
Auf dich, HERR, mein Herr, sehen meine Augen; ich traue auf dich…
David spricht Gott bewusst neu sein Vertrauen aus: Du, Gott, sollst weiter der Herr über mein Leben sein. Auf dich sehen meine Augen – ich erwarte von dir Führung und Leitung. Ich traue auf dich – und verlasse mich darauf, dass du es am Ende gut machen wirst.
Dieses Vertrauensvotum gibt David ab, und so will auch ich heute beten. Beten Sie mit mir?
Auf dich, HERR, mein Herr, sehen meine Augen; ich traue auf dich.
Amen.